Helmpflicht für Radler?

Verkehrsgerichtstag fordert Reduzierung des Schmerzensgelds bei Unfällen ohne Helm

Im Zusammenhang mit dem Verkehrsgerichtstag in Goslar vom 26. bis 28. Januar 2026 wurden mehrere für Radfahrende relevante Themen behandelt.

Neben der Frage nach Handynutzung rückten Trunkenheitsfahrten mit Pedelec und Fahrrad in den Fokus, sowie eine Forderung des Präsidenten des Verkehrsgerichtstags, das Schmerzensgeld bei verunfallten Radlern zu reduzieren, die ohne Helm unterwegs waren.

Hierum soll es nun gehen, denn der ADFC Hameln-Pyrmont hat dies eine Helmpflicht durch die Hintertür“ genannt. Zwar gebe es in Deutschland weiterhin keine Helmpflicht, doch eine solche Praxis würde faktisch Druck erzeugen – insbesondere auf Alltagsradlerinnen und -radler.

Während der ADFC diesen Ansatz ablehnt, da Sicherheit durch „gute Infrastruktur, klare Regeln und gegenseitige Rücksichtnahme“ entstehe und nicht durch „eine schleichende Verschiebung der Verantwortung auf die Opfer“, haben wir diese Frage intern durchaus kontrovers diskutiert.

Sie wird auch international höchst unterschiedlich beantwortet: Nur in zwei europäischen Ländern (Finnland und Malta) gibt es eine Helmpflicht für alle; in einer ganzen Reihe von Staaten aber eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche – z.B. in Österreich.

Andererseits kann davon z.B. in der Radfahrer-Nation Niederlande keine Rede sein; mehr noch, dort fährt sogar kaum jemand überhaupt mit Helm – kann aber oft auch einer guten und sicheren Fahrradinfrastruktur vertrauen, die der ADFC hier fordert.

Fakt ist: Kopfverletzungen sind relativ selten – aber wenn, dann sind sie oft schwer, und durch den Helm meist vermeidbar. Der Helm reduziert die vielen schweren Verletzungen und Todesfälle deutlich. Und so bekam der hiesige ADFC auch umgehend einen ziemlich verärgerten Kommentar einer Bürgerin, die sich aufgrund eigener Erfahrungen klar für eine Helmpflicht ausspricht: „Einen Helm tragen tut nicht weh. Die Frisur kann anschließend wieder hergestellt werden. Schwere Kopfverletzungen dagegen nicht.“

Sie weist dabei eher nebenbei und etwas bagatellisierend auf einen Aspekt hin, der aber in der Diskussion nicht ausgeklammert werden darf: Bequemlichkeit und ästhetische Gründe halten manche davon ab, einen Helm zu tragen. Es hilft dabei auch nichts, dies als banale oder verantwortungslose Eitelkeit abzutun – Untersuchungen z.B. der DEKRA haben herausgefunden, dass bei einer Helmpflicht die Fahrradfahrleistung perspektivisch um ca. 7% sinken würde. Sie wäre also kontraproduktiv, wenn es darum geht, den Menschen das Fahrrad als Alternative zum Auto schmackhaft zu machen.

Was also ist die Quintessenz dieser Argumente für und wider die Helmpflicht?

  • Allen muss klar sein und gemacht werden, dass das Tragen des Helms schützt – dass es also gar keine lästige Pflicht sein muss, sondern eine segensreiche Erfindung, die man gerne nutzt;
  • Gleichzeitig muss der Ehrgeiz der Verkehrsplaner darin bestehen, die Radwege sicherer zu machen, die Fahrradinfrastruktur zu verbessern und daran zu arbeiten, dass nicht mehr 75% aller Verletzungen von Radfahrenden durch Kfz verursacht werden – mit oder ohne Helm.
  • Ob daher die „Helmpflicht durch die Hintertür“ – nämlich die zusätzliche Bestrafung verletzter Radler ohne Helm – etwas Positives für die Sicherheit der Radler und die Attraktivität des Radfahrens bringen kann, muss doch eher bezweifelt werden.

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